Bereits nach Erhalt eines Abmahnschreibens versäumte es Sky Deutschland, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Die Verbraucherzentrale NRW zog daraufhin vor Gericht und war erfolgreich, wie "Meedia" berichtet.

Das Landgericht München I stellte fest, dass der "Kündigungsbutton auf der Internetseite des Anbieters stets leicht auffindbar und gut lesbar sein" muss, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. In beiden Aspekten sah das Gericht bei Sky Deutschland erhebliche Mängel.

Vorwürfe gegen Sky: Kündigungs-Links zu gut versteckt?

Die Verbraucherzentrale betont, dass die Kündigungsoption nicht hinter einem anderen Feld wie 'Weitere Links anzeigen' versteckt oder schlechter lesbar sein darf als der Link zum Vertragsschluss. Sky Deutschland hat nach Ansicht des Gerichts diese Bedingungen nicht erfüllt.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist Sky verpflichtet, den Kündigungsbutton entsprechend anzupassen. Eine Sprecherin von Sky Deutschland kündigte jedoch an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und setzt somit weiter auf juristische Klärung.