Verstößt eines der bekanntesten Kinderlieder gegen das Urheberrecht? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Hamburger Landgericht. Dabei geht es um den Titelsong von "Pippi Langstrumpf". Die Kläger: das schwedische Unternehmen Astrid Lindgren AB, das Astrid Lindgrens Urheberrechte vertritt. Die Angeklagten: die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft sowie die Witwe von Wolfgang Franke, der die deutschen Lyrics einst verfasste.
Nutzungsverbot möglich
Es geht um die lose Übersetzung des Originaltextes durch Franke. So wurde zum Beispiel aus "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa" im Deutschen "Hey Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa". Oder: "Das ist nicht schlecht, ich hab' ‘nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben" (Original), "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus" (deutsche Version). Diese und weitere Abänderungen geschahen ohne Einwilligung durch Lindgren. Die Gegenseite meint jedoch, dass diese gar nicht nötig gewesen sei, da die deutschen Liedtexte eine freie Benutzung des Kinderbuchstoff waren. Ziel der Klage ist jedenfalls, dass die Verwertungserlöse der GEMA nicht weiter an die deutsche Seite ausgezahlt werden. Außerdem soll ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall würde die deutsche Version des Liedes nicht mehr gespielt werden dürfen.
Schon Ende 2017 wurde die Klage eingereicht, vor einem Jahr gab es den ersten Verhandlungstermin. Ausgang des Streits: Weiter offen. Wer sich das Lied also noch mal anhören möchte, bevor es womöglich verboten wird, kann das hier tun:
Schon Ende 2017 wurde die Klage eingereicht, vor einem Jahr gab es den ersten Verhandlungstermin. Ausgang des Streits: Weiter offen. Wer sich das Lied also noch mal anhören möchte, bevor es womöglich verboten wird, kann das hier tun: