Die Coronakrise hält Deutschland seit nunmehr einem Jahr in Atem und sorgt noch immer für viel Kopfzerbrechen in der Bevölkerung und natürlich auch in zahlreichen Branchen. Auch Kinos mussten zum wiederholten Male ihre Pforten schließen, weshalb baldige Wiedereröffnungen gefordert werden.

Ohne die Pandemie würden jedenfalls viele Menschen jetzt im dunklen Saal bei einer Tüte Popcorn und einem kühlen Getränk sitzen, um den neuesten Blockbuster zu genießen. Ein wichtiger Aspekt des Erlebnisses sind dabei die Trailer, die traditionell vor dem Hauptfilm gezeigt werden und auf die sich nicht wenige ebenfalls freuen. Und auch aus Marketingsicht sind Trailer im Kino ein extrem wichtiges Element. Doch wie Blickpunkt:Film berichtet, könnte die Handhabung der Vorschauen schon bald drastisch verändert werden.

FSK-Freigabe rückt stärker in den Fokus

Bereits am 5. März wurde ein neuer Entwurf zum Jugendschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet, in dem noch kurz vorher auf Drängen des Familienministeriums eine Passage einfloss, der zukünftig Trailer betreffen könnte.

Ein neuer Paragraph lautet nun wie folgt: "Insbesondere sind nach konkreter Gefahrenprognose als erheblich einzustufende Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der Nutzung des Mediums auftreten können, unter Einbeziehung etwaiger Vorsorgemaßnahmen im Sinne des § 24a Absatz 1 und Absatz 2 angemessen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien."

Zu letzterem Halbsatz liegt zudem eine Begründung des Ministeriums vor: "Die neue Fallgruppe der altersgerechten Kaufappelle durch Verweisung auf andere Medien stellt zusätzlich klar, dass in die Altersbewertung eines Mediums auch die Altersfreigabe eines im Kontext des Mediums beworbenen anderen Mediums einzufließen hat. Ziel ist es zu verhindern, dass Werbevorspanne wie Trailer für Medien werben, die eine höhere Alterskennzeichnung haben oder erwarten lassen, als der Film oder das Spiel, in dessen Rahmen der Werbetrailer eingebunden ist; das gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Film- und Spielveranstaltungen."

Weniger Blockbuster- und Genretrailer?

Demnach soll es zum Beispiel nicht mehr möglich sein, dass bei einer Vorstellung eines ab 6 freigegebenen Films ein Trailer zu einem Blockbuster gezeigt wird, der ab 12 oder höher eingestuft wird oder es schon ist. Das Prinzip ließe sich natürlich auch auf andere Altersfreigaben übertragen. Man könne sich also folgendes Szenario vorstellen: Nach der bisherigen Regelung wäre es beispielsweise vollkommen legitim, vor "Fast & Furious: Hobbs & Shaw" (FSK 12) einen Trailer zu "John Wick: Kapitel 3" (FSK 18) zu zeigen, der selbstverständlich so geschnitten wurde, um einem breiteren Publikum gerecht zu werden und der selbst auch ab 12 eingestuft wurde. Denn aktuell werden Trailer und Spielfilme separat voneinander betrachtet.

Geht das neue Gesetz wirklich durch, würde es also keine Rolle mehr spielen, ob der "John Wick"-Trailer theoretisch ab 12 freizugeben wäre – denn jetzt zählt das Ergebnis für den Film an sich. Und das hieße in diesem Beispiel, dass der "John Wick 3"-Trailer auch nur bei Kinovorstellungen ab 18 Jahren gezeigt werden dürfte. Nur wie viele von denen gibt es heutzutage noch? Eben, nur noch recht wenige. Wie Kinos und Verleiher damit umgehen werden, bleibt noch abzuwarten, doch die Umsetzung dürfte nicht leicht werden, der Effekt dürfte spürbar sein. Denn ein Trailer im Kino ist dem Bericht nach ein wichtiger Einflussfaktor auf den späteren Besuch des jeweiligen Films. Wenn aber Trailer jetzt deutlich weniger Ausspielmöglichkeiten erhalten, wird sich das auch unmittelbar auf das Zuschauerinteresse auswirken.

"Parental Guidance" nur geringfügig erweitert

Der neue Gesetzesentwurf verhindert natürlich nicht, dass Kinder und Jugendliche außerhalb des Kinos auf die entsprechenden Filme aufmerksam gemacht werden können. Zudem wird Kinos auch an anderer Stelle nur geringfügig Hilfe angeboten: Seit 2003 besteht die sogenannte Parental-Guidance-Regelung, die es Kindern von 6 bis 11 erlaubt, in Anwesenheit mindestens eines Elternteils Filme ab 12 zu schauen. Diese Regel soll jetzt auch auf Erziehungsbeauftragte und damit auf theoretisch jede volljährige Person erweitert werden, die im Sinne der Eltern vorübergehend Erziehungsaufgaben übernimmt. Diese Bestimmung wird aber weiterhin nur für FSK-12-Filme gelten und nicht, wie schon lange gefordert, auch auf Titel ab 6 und 16 ausgeweitet.

Nun ist es am Bundesrat, ob er das Gesetz absegnet oder nicht. Schon am 1. April 2021 soll es in Kraft treten.