Nächstes Jahr wird Micky Maus 95 Jahre alt. In der aktuell bekannten Version (u.a. mit der roten Hose) erschien die inzwischen weltweit berühmte Figur zum ersten Mal 1928, im Animationsfilm "Steamboat Willie".

Laut dem US-amerikanischen Copyright-Gesetzt läuft im Januar 2024 der Urheberrechtsschutz für "Steamboat Willie" ab und der Film wird in den öffentlichen Besitz übergehen. Nun würden viele vermuten, dass auch Micky Maus nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist und von allen als Figur verwendet werden kann. Die Situation ist allerdings um einiges komplizierter.

Was passiert, wenn Micky Maus nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist?

Stell dir vor, Micky Maus würde nicht mehr Disney, sondern uns allen gehören. Für das Konzern wäre das eine finanzielle Katastrophe, weil dann beispielsweise Einnahmen für Produkte, wo Micky Maus überall draufsteht, wegfallen würden.

Das ist aber nicht alles: Wenn die kultige Figur allen gehören würde, könnte im Prinzip jeder damit machen, was er möchte. Im schlimmsten aller Fälle wären einige Micky-Maus-Produktionen sogar ab 18. Wie gern würden doch manche Leute mit dem Namen "Steamboat Willie" spielen und daraus "Steamboat Willy" ("Willy" – "Penis" im Englischen) und somit einen Film für Erwachsene machen!

Wenn das alles albern klingt: Ein ähnlicher Fall hat gezeigt, was passieren kann, wenn eine solche Kultfigur nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Winnie Puuh ist seit Januar 2022 im öffentlichen Besitz. Anfang 2023 erschien dann auch der Slasher-Film "Winnie the Pooh: Blood and Honey", in dem Winnie Puuh Jagd auf Menschen macht

Micky Maus: So kämpft Disney um das Urheberrecht

Dass Winnie Puuh zu einem Monster wird, konnte Disney nicht verhindern – aber um Micky Maus kämpft das Unternehmen mit anderen Waffen: So soll Micky nicht unter dem Urheberrechtschutz, sondern unter dem Markenschutzrecht fallen. Schließlich wird er mit Disney assoziiert und erscheint an manchen Stellen auch als Teil des Disney-Logos.

Das heißt: Auch wenn "Steamboat Willie" in den öffentlichen Besitz übergeht, passiert das nur mit dem Animationsfilm – jedoch nicht mit Micky Maus. Man könnte also die Geschichte neu interpretieren und verfilmen, aber nicht mit Micky Maus als Figur. Und auch in anderen Produktionen darf man Micky nicht nutzen. Auch das ist allerdings eine Grauzone. Wie das alles ab Januar 2024 aussehen wird, müuss noch vor Gericht entschieden werden.