KÖLN (dpa-AFX) - Betriebsstätten in Deutschland, die wegen der Coronapandemie mindestens drei Monate schließen mussten, können rückwirkend ihre Rundfunkbeiträge zurückbekommen. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können ab sofort eine Freistellung von der Beitragspflicht für Betriebsstätten beantragen, wie der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio am Freitag mitteilte. Dies beschlossen demnach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Das sind die Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Freistellung seien, dass es eine behördliche Anordnung für die Schließung gab, diese mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate dauerte und der Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt wurde. Bei Außerhausverkauf von Speisen und Getränken oder bei einer reduziert geöffneten Verkaufsfläche gilt die Freistellung nicht, wie es weiter hieß. Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Betriebsstätte wieder geöffnet hat.
In Deutschland liegt der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt derzeit bei 17,50 Euro. Auch Firmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag für ihre Betriebsstätten. Er ist für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio die Haupteinnahmequelle. 2018 lagen die Erträge bei rund acht Milliarden Euro.
Der Rundfunkbeitrag soll 2021 eigentlich auf 18,36 EUR steigen. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten geeinigt. Doch während der Corona-Krise gibt es neue Kritik an den Plänen.