Florian Teichtmeister ist schuldig. Das Wiener Landgericht hat den Schauspieler zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die gesamte Strafe wird bedingt nachgesehen, wie es im österreichischem Strafrecht heißt. Vergleichbar ist dies mit einer Bewährungsstrafe in Deutschland.

Zudem wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum angeordnet. Niemand suche sich aus, ob er pädophil sei oder nicht, begründete Richter Stefan Apostol das Urteil. "Sie haben einen Therapiebedarf, der massiv ist, dem Sie sich aber auch stellen", sagte er zu Teichtmeister. "Ich nehme das Urteil an und verzichte auf jegliches Rechtsmittel", erklärte der Schauspieler.

Der Kinderpornografie-Prozess gegen den österreichische Schauspieler Florian Teichmeister hatte am Dienstag mit Schilderungen von äußerst brutalen Missbrauchsfantasien begonnen. Staatsanwältin Julia Kalmar las im Wiener Landgericht über mehrere Minuten entsprechende Texte vor, die der Darsteller zu den Zehntausenden Dateien von Minderjährigen hinzugefügt hatte, die er über Jahre gesammelt hatte.

Teichtmeister zeigte Reue vor Gericht

Laut "Die Presse" soll Teichtmeister währenddessen immer wieder mit dem Kopf geschüttelt oder auf den Boden gestarrt haben. Die Anklägerin beschrieb die schriftlichen Fantasien als "pädo-sadistisch".  "Einfach schrecklich" kommentierte er selbst seine eigenen Notizen. Auf die Frage, ob er sich selbst als pädophil bezeichnen würde, sagte Teichtmeister: "Ich muss die Frage mit 'Ja' beantworten."

Als Teichtmeister das letzte Wort erteilt wurde, betonte er, die voller Verantwortung zu übernehmen. "Es ist für mich sehr erschreckend aus dieser Distanz – und das erste Mal nicht unter Suchtgift oder in Therapie befindlich – zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe. Und ich möchte mich entschuldigen dafür, dass der Eindruck entstanden ist, dass mir nicht bewusst ist, dass nicht hinter jeder Abbildung ein Missbrauch steht", so der einst angesehene Burgschauspieler.

Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannten Darsteller ("Die Toten von Salzburg", "Corsage") gestand, die Darstellungen von Missbrauch gesammelt und teilweise weiterverarbeitet zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft ist damit nicht nur der Besitz, sondern auch die Herstellung von Kinderpornografie als Tatbestand erfüllt. Teichtmeister drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft forderte, den Angeklagten im Falle eines Schuldspruchs in einem Zentrum für psychisch kranke Täter zu verwahren.

Teichtmeister "wollte erwischt werden"

Die Ermittlungen kamen ins Gang, nachdem Teichtmeisters damalige Freundin vor zwei Jahren die Polizei einschaltete. Laut der Anklage hat Teichtmeister über mehr als 13 Jahre rund 76.000 Dateien erworben, von denen etwa 47.500 Kinder unter 14 Jahren zeigen. Teichtmeisters Anwalt stimmte der Staatsanwalt zu, dass sein Klient pädophile und sadistische Züge habe. Teichtmeister sei von Pornografie- und Kokain-Sucht getrieben gewesen, jetzt aber in Behandlung. "Ich wollte erwischt werden. Ich würde sagen, ich wollte. Es war eine Erleichterung. Ich wusste, dass es jetzt vorbei ist", erklärte der Schauspieler am Dienstag vor Gericht.

Zu Teichtmeisters Anwälteteam gehört neben Philipp Wolm nun auch Rudolf Mayer, der bereits Josef Fritzl vor Gericht vertrat. Dessen Fall machte Schlagzeilen, weil er seine eigene Tochter 24 Jahre lang gefangen hielt und sexuell missbrauchte.

Der Prozess wurde von einer kleinen Demonstration begleitet. Unter dem Motto "Hände weg von unseren Kindern" versammelten sich einige Dutzend Menschen mit einer Galgen-Attrappe in der Nähe des Gerichts.

Der TV-Star Florian Teichtmeister zu Bewährungsstrafe verurteilt wird veröffentlicht von FOCUS online.