Am 4. Juli startet die neue Staffel der Mystery-Serie "Stranger Things", doch bereits jetzt ziehen für die Entwickler der Serie dunkle Wolken am Horizont auf. Zwar ist der Vorwurf des Plagiats den Zwillingsbrüdern Matt und Ross Duffer nicht neu, trotzdem könnte sich der Streit zu einer Belastungsprobe für die beiden Macher entwickeln. Denn der zuständige Richter, Michael Stern, hat den Antrag auf ein Gesamturteil der Angeklagten, Matt und Ross Duffer, sowie Netflix, abgelehnt, wodurch der Prozess entgegen Netflix' Hoffnung, wohl kein baldiges Enden finden wird.
Schon 2018 hatte der Regisseur Charlie Kessler den Duffer-Zwillingen vorgeworfen die Idee zu "Stranger Things" bei seinem 2012 erschienenen Kurzfilm "The Montauk Project" gestohlen zu haben. Ein Film über ein geheimes Regierungsprojekt in New York. Kessler stützt sich dabei auf ein Gespräch zwischen ihm und den beiden Brüdern, in dem die beiden Parteien angeblich eine Zusammenarbeit beschlossen hatten. Die Duffers argumentieren, dass sie die Idee zu "Stranger Things" bereits 2010 hatten.
Schon 2018 hatte der Regisseur Charlie Kessler den Duffer-Zwillingen vorgeworfen die Idee zu "Stranger Things" bei seinem 2012 erschienenen Kurzfilm "The Montauk Project" gestohlen zu haben. Ein Film über ein geheimes Regierungsprojekt in New York. Kessler stützt sich dabei auf ein Gespräch zwischen ihm und den beiden Brüdern, in dem die beiden Parteien angeblich eine Zusammenarbeit beschlossen hatten. Die Duffers argumentieren, dass sie die Idee zu "Stranger Things" bereits 2010 hatten.
Spoiler im Namen der Gerechtigkeit?
Richter Michael Stern hat nun mitgeteilt, dass das Hauptproblem derartiger Ideen immer die mangelnde Beweislast zum Urheberrecht ist. "Ohne solche Beweise bleibt es eine Frage der Glaubwürdigkeit, die durch die Tatsachenermittlung entschieden werden muss", so Stern. Der Prozess soll nun am 6. Mai 2019 beginnen. Kessler hat derweil allerlei Dokumente von Netflix angefordert, welche das Gericht kommende Woche unter die Lupe nehmen wird, um deren Relevanz für den Prozess zu überprüfen. Die Duffers würden dabei gerne die Informationen zu ihrem Nettovermögen, Versicherungsschutz und zu den Netflix-Einnahmen der Serie unter Verschluss halten und haben bereits einen Antrag auf Geheimhaltung sensibler Daten eingereicht. Der Anwalt der Duffers sagte hierzu, dass "die Offenlegung [dieser Dokumente] einen erheblichen Schaden, nicht nur für ihre Datenschutzinteressen bedeutet, sondern auch für laufende kommerzielle Vereinbarungen. Besonders im Falle der Veröffentlichung von vertraulichen Informationen, die eventuell auch den Inhalt zukünftiger Episoden von "Stranger Things" betreffen." Der Kläger wiederum argumentiert, dass die Einnahmen der Serie relevant sind, um den Wert der Idee zu bestimmen.
Wie genau der Prozess für die Serienmacher ausgehen wird, lässt sich schlecht sagen. Urheberrechtsprozesse bei denen es um Ideen von Produktionen geht, die einen Millionen-Umsatz generieren, sind immer langwierig und schwer zu entscheiden. Oft wird sich hierbei auf ein Vergleich geeinigt und der Kläger mit einer gewissen Summe entschädigt. Sicher ist nur, dass sich der Rechtsstreit zwischen den Duffer-Brüdern sowie Charlie Kessler noch eine Weile hinziehen wird.
Wie genau der Prozess für die Serienmacher ausgehen wird, lässt sich schlecht sagen. Urheberrechtsprozesse bei denen es um Ideen von Produktionen geht, die einen Millionen-Umsatz generieren, sind immer langwierig und schwer zu entscheiden. Oft wird sich hierbei auf ein Vergleich geeinigt und der Kläger mit einer gewissen Summe entschädigt. Sicher ist nur, dass sich der Rechtsstreit zwischen den Duffer-Brüdern sowie Charlie Kessler noch eine Weile hinziehen wird.