Dass es eine geplante Splatterszene nicht in den Film schafft, weil sie wegen zu großer Brutalität zensiert werden muss, das kommt schon mal vor. Lars Klevberg, Regisseur des "Chucky"-Reboots "Child's Play", musste bei der Vorbereitung seines Mörderpuppen-Updates lernen, dass er auch aus rechtlichen Gründen nicht alles so zeigen durfte wie er wollte.

Achtung SPOILER für "Child's Play" (im Kino ab 18. Juli, 2019).
In einer Szene sollte laut Drehbuch Chucky - die Mörderpuppe ist in dem neuen Film keine per Voodoo von einem Killer besessene Puppe, sondern ein Spielzeug mit selbstlernender künstlicher Intelligenz - den neuen Freund der Mutter seines Besitzers Andy enthaupten und den Kopf auf der Kommode seines Spielgefährten platzieren.

Doch die Szene wurde noch vorm Dreh kassiert. Der Grund: Eine ähnliches Sequenz ist schon in einem anderen "Chucky"-Film zu sehen. Und MGM, das Studio hinter dem des Reboots besitzen nur die Rechte am ersten Mörderpuppenfilm von 1988. Der Rest des Franchises gehört Konkurrenz Universal, der gerade an einem eigenen Ableger als Serie arbeitet und deshalb sein Eigentum wie seinen Augapfel hütet.

Child's Play: Die Änderung ist ein Glücksfall

Lars Klevberg musste also umdenken. Anstatt Andy den ganzen Kopf zu präsentieren, schneidet Chucky "nur" die Gesichtshaut von Andys verhassten Stiefvater in spe ab. Dann tackert er sie auf eine Wassermelone und schenkt sie Andy.

Die erzwungene Änderung entpuppte sich für den Regisseur als "Glücklicher Zufall", wie er es nennt. Denn sie passt perfekt zu einer anderen Szene des Films. Andy schaut darin mit ein paar Freunden im Fernsehen "Texas Chainsaw Massacre 2". In der Fortsetzung des Splatterklassikers von 1974 um den Kettensägenkiller Leatherface spielen Masken aus Menschenhaut bekanntlich eine wichtige Rolle. Da die Freunde sich über die Szenen kaputtlachen, glaubt die arglose selbstlernende Puppe Chucky, gehäutete Menschenköpfe wären eine schöne, lustige Sache.

Also wirkt die geänderte Szene im fertigen Film wie eine clevere Botschaft. Obwohl sie nur rechtlichen Problemen geschuldet war.