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Schulmädchen-Report 3: Als Kinderpornografie eingestuft

Schulmädchen-Report

Zwei Teile der berühmt-berüchtigten Softpornoreihe wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine neue Kategorie verschoben. Sie erfüllen teilweise den Tatbestand Kinder- und Jugendpornografie.

Einen schalen Beigeschmack hatte die in den Siebzigerjahren extrem erfolgreiche "Schulmädchen"-Reihe nach dem populärsoziologischen Buch von Günther Hunold schon immer. Blutjunge Darstellerinnen müssen sich mitunter von älteren Männern begrapschen lassen und in Sexszenen winden. Als pseudodokumentarisches Feigenblatt erforschen "Reporter" die Lebenswelten der jungen Dinger.

Auf dem Index landeten in den 80er-Jahren 11 der 13 Schulmädchen-Reporte. Die Teile 2, 8 und 13 wurden im Lauf der Jahre rehabilitiert und ab 16 freigegeben. Auch Teil eins von 1970 und "Schulmädchen-Report. 3. Teil: Was Eltern nicht mal ahnen" (1972) sollten nun neu geprüft werden, es lag ein Antrag auf Listenstreichung vor. Doch es kam für beide Filme noch schlimmer. Sie wurden von der Liste A (Trägermedien sind jugendgefährdend) auf die Liste B verfrachtet. Dort landen Medien, die gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen.

"Schulmädchen-Report" erfüllt laut BPjM den Tatbestand der Jugendpornografie, Teil drei sogar den der Kinder- und Jugendpornografie. Warum jetzt erst die strengere Einordnung? Wie die Prüfstelle gegenüber schnittberichte.com bestätigte, liegt es an der Erweiterung des Pornografiebegriffs für Kinder- und Jugendpornografie. Ganz aus dem Verkehr sind die beiden Reporte damit noch nicht. Da sie auf der Liste stehen könnten sie aber beschlagnahmt werden und damit ganz von der Bildfläche verschwinden.